Neue Fenster und neue Türen steigern den Wohnkomfort erheblich. Zugerscheinungen und “Kältestrahlung” in der Nähe der Fenster und Türen werden minimiert, der Energieverbrauch wird gesenkt und dank moderner Beschläge lassen sich die Fenster und Türen auch wesentlich angenehmer öffnen und schließen.
Stellen Sie jedoch eines Tages fest, dass sich trotz neuer Fenster und trotz hochwertiger Isolierverglasung auf den Fensterscheiben doch Schwitzwasser bildet, die Wände sich womöglich feuchter anfühlen oder sich gar Stockflecken bilden, dann hat dies ganz natürliche Ursachen: Die alten Fenster waren nie ganz dicht. Andere Konstruktionen, einfache Gläser und schwächer dimensionierte Rahmenquerschnitte ermöglichten einen kontinuierlichen automatischen Luftaustausch, durch den auch die Luftfeuchtigkeit im Wohnraum gering gehalten wurde. Der Nachteil war natürlich der hohe Wärmeverlust und der damit verbundene hohe Heizenergieverbrauch. Die Bildung von Luftfeuchtigkeit in der Wohnung ist ein ganz natürlicher Vorgang. Besonders deutlich wird dies beim sichtbaren Wasserdampf in Bad und Küche. Unsichtbarer Dampf entsteht z. B. durch die Bewohner, da jeder Mensch Feuchtigkeit “verdunstet”. Im Schlaf gibt eine Person dadurch ca. 0,5 Liter Feuchtigkeit innerhalb von 8 Stunden ab. Bei einer vierköpfigen Familie sind dies immerhin einige Badewannen voll pro Jahr – ohne sich anzustrengen oder zu arbeiten! Wird die dampfbeladene Wohnungsluft nicht ausgetauscht, führt die hohe Luftfeuchtigkeit langfristig zu Schäden. Stockflecken und feuchte Wände können die Folge sein. Darüber hinaus leidet das Wohlempfinden der Bewohner unter dem zu feuchten Wohnklima.
Um die Vorteile der neuen Fenster und Türen zu nutzen und gleichzeitig der Überfeuchtung entgegenzuwirken, sollten Sie folgende Lüftungs-Ratschläge beachten:
1. Morgens alle Räume 10 bis 15 Minuten (vor allem das Schlafzimmer) lüften.
2. Im Bad oder Küche je nach Feuchtigkeitsanfall häufiger lüften.
3. Die Fenster sollten nicht nur gekippt, sondern ganz geöffnet werden, damit durch Stoßlüftung ein intensiver Luftaustausch in kürzester Zeit garantiert wird.
4. Keine Dauerlüftung mit schräggestellten Fenstern, dies kühlt die Räume sehr aus ohne dass ein ausreichender Luftwechsel gewährleistet ist!
5. Während des Lüftens die Heizung abdrehen.
6. Türen geschlossen halten zu Räumen mit niedrigerer Raumtemperatur (z. B. Schlafzimmer), damit keine warme Luft aus anderen Räumen sich dort auskühlt.
7. die Raumtemperatur nicht unter 16° C absinken lassen.
8. Die Wärmeabgabe von Heizkörpern sollte nicht behindert werden, z. B. durch Möbel oder lange Vorhänge.
9. Der Luftzirkulation in den Räumen nichts in den Weg stellen! Möbelstücke müssen daher in einem ausreichenden Abstand zur Wand stehen (mindestens 5 cm).
10. Zusätzliche Luftbefeuchtung sollte vermieden werden. Sie erhöht die Feuchtigkeit im Raum, und damit wird die Gefahr des Feuchtigkeitsniederschlags noch größer. Als „trocken" wird Luft meistens empfunden, wenn sie mit Staub belastet ist.
Neben diesen manuellen Lüftungsmaßnahmen gibt es noch eine Reihe technischer Lüftungsmöglichkeiten. Dazu zählen z. B. die Dosierlüftungen mit und ohne Wärmerückgewinnung, Klimaanlagen u. ä. Das manuelle Lüften ist dann in der Regel entbehrlich.
Informationen zu den technischen Möglichkeiten erhalten Sie ebenfalls von Ihrem Fensterbauer.
Ausreichendes und korrektes Lüften hilft Energie zu sparen und somit die Umwelt zu schonen, da frische, trockene Luft schneller erwärmt wird als überfeuchtete Luft. Die frisch erwärmte Luft bleibt dank der neuen, dichten Fenster im Wohnraum und sorgt für ein behagliches Klima. Hinweise zur Produkthaftung bei Fenstern und Fenstertüren Gemäß der im Produkthaftungsgesetz definierten Haftung des Herstellers (§ 4 ProdHaftG) für seine Produkte sind die nachstehenden Hinweise zu beachten. Die Nichtbeachtung entbindet den Hersteller von seiner Haftungspflicht:
Fehlgebrauch: Fehlgebrauch eines Fensters liegt vor, wenn das Fenster nicht seiner bestimmungsgemäßen Verwendung entsprechend genutzt und bedient wird, z. B.: wenn Fenster als Ausstieg benutzt werden, wenn Kinder nicht gehindert werden, die Fensterbrüstung zu besteigen, wenn vom Fensterelement unabhängige Sicherungsmaßnahmen fehlen und / oder wenn die zum Fenster gehörenden Sicherungsmaßnahmen unwirksam gemacht werden, wenn zwischen Flügel und Blendrahmen Gegenstände eingelegt werden, wenn beim Schließen von Fenster- und Türflügeln in der Falz zwischen Blendrahmen und Flügel gegriffen wird, wenn Zusatzlasten auf Fenster- oder Türflügel einwirken, wenn Fenster- oder Türflügel unkontrolliert so gegen die Laibungen gedrückt werden (z. B. durch Wind), dass Beschläge oder Rahmenteile beschädigt oder zerstört werden können.
Wartung: Fensterelemente unterliegen einem gewissen Verschleiß und müssen von Zeit zu Zeit gewartet werden, um eine langjährige Funktion zu gewährleisten. Zur Wartung gehört u. a. das Reinigen, Kontrollieren, Pflegen und Gangbarhalten der Fenster. Zum Reinigen dürfen keine scharfen Putz- und Scheuermittel verwendet werden. Alle beweglichen Teile (z. B. Verschlusszapfen, Ecklager, Scheren) müssen einmal jährlich nachgeschmiert werden (säurefreies Fett, Motorenöl o. ä.). Bei Funktionsstörungen darf keine Gewalt zum Öffnen oder Schließen angewandt werden. In diesem Fall muss die Störung durch einen Fachbetrieb behoben werden. Beschlagteile und Falzdichtungen dürfen beim Lackieren nicht überstrichen werden. Fenster und Fenstertüren aus Holz, die mit fertiger Oberflächenbehandlung geliefert worden sind, sollen nach 2 – 3 Jahren auf Schäden an der Lackierung untersucht und gegebenenfalls nachbe-handelt werden. Dies gilt besonders für die unteren waagerechten Flügel- und Rahmenhölzer. Für die Oberflächenbehandlung werden – von Sonderfällen abgesehen – wasserverdünnbare, löse-mittelarme Markenlasuren und –lacke eingesetzt. Für Erhaltungsanstriche sollten ebenfalls solche Materialien verwendet werden. Fenster und Fenstertüren aus Holz, die in grundierter Ausführung geliefert worden sind, müssen spätestens 3 Monate nach dem Einbau den bauseitigen Schlussanstrich erhalten. Die Abdichtungen zum Mauerwerk und unter der Fensterbank sind ebenfalls regelmäßig zu prüfen und müssen bei Abrissen nachgedichtet werden. Gleiches gilt für die Glasanschlussfuge. Die Ver-siegelungen dürfen keinen Riss aufweisen. Entsprechende Reparaturen sollten durch einen Fach-betrieb vorgenommen werden!
Bedienung: Bei Dreh-Kipp-Flügeln zeigt der Griff in geschlossenem Zustand nach unten, bei Drehstellung steht er waagerecht, in Kippstellung zeigt er nach oben. Drehflügel lassen sich bei waagerechter Griffstellung öffnen. Bei Kippflügeln steht der Griff in ge-schlossenem Zustand in Richtung des Flügelrahmens. Beim Aushängen von Kippoberlichtbe-schlägen ist das Eigengewicht des Flügels zu beachten. |
|